Innovation, Wirtschaft und Währung

Newsletter: Was tut die EU in der Coronakrise?

EU flags waving in front of European Parliament building. Brussels, Belgium

English version


Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. | Aktueller Stand vom 19. Mai 2020


Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde!

Wir durchleben so noch nie dagewesene Zeiten. Das Coronavirus hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, die uns am Herzen liegen, auf die Wirtschaft, unser Alltags- und Berufsleben. Unsere Welt steht vor enormen Herausforderungen, die wir nur bewältigen können, wenn wir zusammenhalten, einander helfen, aufeinander Rücksicht nehmen und Verantwortung übernehmen. Das gilt im Kleinen wie im Großen. Wie in einer Familie müssen wir auf allen Ebenen entschlossen, abgestimmt und gemeinsam handeln – national, regional, europäisch, global. Nur so können wir einander bestmöglich unterstützen und ergänzen.

Alle Institutionen und Organe der EU arbeiten rund um die Uhr auf Hochtouren gegen die Coronakrise. Darüber möchte ich in diesem Newsletter umfassend informieren. Die Europäische Kommission koordiniert das Miteinander in täglichen Beratungen der EU-Minister und Staats- und Regierungschefs und hat eine Reihe von Gesetzesvorschlägen, Mitteilungen, Leitlinien und Empfehlungen erlassen. Das Europaparlament hat eine neue EU-Investitionsoffensive, die Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds und die Verhinderung von „Geisterflügen“ beschlossen. Die Eurogruppe erarbeitet konkrete Vorschläge, wie auch der Euro-Rettungsschirm jetzt die Euroländer unterstützen kann. Gleichzeitig stützen die Europäische Zentralbank, die EU-Finanzaufsicht und Europäische Investitionsbank unsere Realwirtschaft.

Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen betreffen vor allem die Bereiche Forschung, Wirtschaft, Verkehr und Mobilität – aber nicht nur: Auch im Gesundheits-, Arbeits- und Sozialbereich, für den in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, tut die EU ihr Möglichstes. Sie koordiniert und unterstützt, weil die Mehrheit der nationalen Entscheidungen einen europapolitischen Rahmen benötigt. Alles was hilft, wird getan, um gemeinsam Leben zu retten, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, medizinische Güter bereitzustellen, einen Impfstoff und Behandlungen rasch zu erforschen, den Binnenmarkt aufrechtzuerhalten und unsere Wirtschaft, kleine und mittlere Betriebe, Einzelunternehmen und Versorgungsketten zu unterstützen. 

Aber die Coronakrise zeigt auch, dass wir die EU weiterentwickeln, sie handlungsfähiger, effizienter und besser machen müssen. Manche Mitgliedstaaten tendieren in Krisenzeiten zu nationalen Scheuklappen statt europäischer Weitsicht. Wegen zu wenig Europa entsteht ein nationaler Fleckerlteppich im Gesundheitsbereich. Grenzen wurden unabgestimmt geschlossen, Versorgungsketten unterbrochen, Hilfsgüter zurückgehalten. Bei der Forschung und Herstellung medizinischer Güter fehlen noch Kapazitäten. Und Ungarns Premierminister Orban schreckt nicht einmal davor zurück, die Coronakrise für eine Schwächung unserer liberalen, parlamentarischen Demokratie zu missbrauchen. 

Ja, wir stoßen auch an Grenzen. Das ist ein klarer Auftrag die Zusammenarbeit zu intensivieren. Denn die EU, das sind wir alle. Und globale Herausforderungen kann man nicht durch Mauern, Grenzen und nationale Alleingänge lösen. Man löst sie am besten gemeinsam! Robert Schuman hat schon 1950 gewusst: „Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.“ Die Coronakrise ist so ein Ereignis. Wir alle können, ja müssen, auf allen Ebenen unseren Beitrag leisten und die Lehren für die Zukunft ziehen. Dann gehen wir gestärkt aus der Krise hervor.

Ihr Othmar Karas


Jetzt zum Newsletter anmelden!


Welche konkreten Maßnahmen hat die EU bisher beschlossen?

Forschung, Medizin und Ausrüstung: Was tut die EU, um das Coronavirus zu besiegen?

Solidarität mit China: Mehr als 56 Tonnen Schutzausrüstung wurden von Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – für China bereitgestellt. China versorgt die EU mit über zwei Millionen Schutzmasken und 50.000 Testkits. (weitere Infos)

Gemeinsame Beschaffung: In kürzester Zeit konnte die EU medizinische Notfallausrüstung (Schutzmasken, Tests, Beatmungsgeräte) um 50 Millionen Euro auf dem Weltmarkt für die Mitgliedstaaten sichern. Möglich macht das der brandneue EU-Zivilschutz-Mechanismus „rescEU“. Durch die gebündelten Kräfte werden bessere Konditionen erzielt. (weitere Infos)

Am 27. März 2020 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Vorrat auf 80 Millionen Euro aufzustocken. (weitere Infos)

In einem weiteren Schritt wurde Anfang April der Etat für rescEU um weiter 300 Millionen Euro für die gemeinsame Beschaffung von medizinisch notwendiger Ausrüstung erhöht. (weitere Infos)

EU Soforthilfeinstrument: Mithilfe des Soforthilfeinstruments wird die Europäische Union weitere 2.7 Mrd. Euro bereitstellten um eine koordinierte Reaktion der EU in allen Phasen der Krise gewährleisten zu können. Die konkreten Maßnahmen werden von den Bedürfnissen der EU-Länder abhängen. Im Zentrum steht aber die gezielte Unterstützung der am schwersten betroffenen Gebiete und der grenzüberschreitende Transport von bedürftigen Patienten in Krankenhäuser mit freien Kapazitäten, sowie die Ankurbelung einer raschen Entwicklung von Medikamenten und Testverfahren. Je nach dem sich wandelnden Bedarf der Mitgliedstaaten, Krankenhäuser, Ärzte und Patienten sind auch andere Maßnahmen möglich. (weitere Infos)

Gemeinsame Forschung: Die EU unterstützt 22 gezielte Forschungsprojekte zu Impfstoffen, Diagnose und Behandlung. Gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank werden mehr als fünf Millliarden Euro investiert. (weitere Infos hier und hier)

Die EU-Kommission hat einen 10. Punkte Aktionsplan vorgestellt um im Kampf gegen COVID-19 rasch Medikamente und einen Impfstoff zu entwickeln. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird alles unternommen, um die Forschung und Innovation zu unterstützen, Bemühungen zu koordinieren und Synergien innerhalb der europäischen Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft zu schaffen.

Die 10. prioritären Maßnahmen beinhalten:

  1. Koordinierung der Forschung und Innovation (F&I) gegen das Coronavirus
  2. Ausweitung und Unterstützung großer EU-weiter klinischer Studien zur klinischen Behandlung von Coronavirus-Patienten
  3. Neue Mittel für innovative und schnelle gesundheitsbezogene Ansätze zur Reaktion auf Coronaviren und zur Erzielung schneller, für die Gesellschaft relevanter Ergebnisse und einer höheren Bereitschaft der Gesundheitssysteme
  4. Verstärkte Unterstützung innovativer Unternehmen
  5. Schaffung von Möglichkeiten für andere Finanzierungsquellen, um zu F&I-Maßnahmen gegen Coronavirus beizutragen
  6. Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Finanzierung von F&I gegen COVID-19
  7. Einrichtung einer hochrangigen ad-hoc-Task Force für Forschung und Entwicklung
  8. Schaffung eines besseren Zugangs zu Forschungseinrichtungen und Infrastrukturen
  9. Einrichtung einer Plattform zu forschungsbasierten Datenaustausch
  10. EU-weiter Hackathon zur Mobilisierung europäischer Innovatoren und der Zivilgesellschaft (24.-26- April 2020)

(weitere Informationen finden Sie hier)

Stärkung der industriellen Produktion: Die EU-Kommission unterstützt die industrielle Produktion medizinischer Güter nach EU-Standards durch technische Unterstützung von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. (weitere Infos

Kampf gegen Fake News und Propaganda: Das „EU-Schnellwarnsystem zu Desinformation“ arbeitet mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen an der Identifizierung, Klarstellung und Zurückdrängung von Falschinformationen zum Coronavirus. (weitere Infos)

Am 4. Mai 2020 veranstaltet die Europäische Kommission online eine internationale Geberkonferenz zur Schließung unmittelbarer Finanzierungslücken im Kampf gegen COVID-19. Staaten und Organisationen weltweit sind aufgerufen die Arbeit an Diagnose, Behandlung und Impfstoffen durch finanzielle Teilnahme zu beschleunigen. Im Kampf gegen die Pandemie kann es nur gemeinsame Lösungen geben.

Vom 24. bis 26. April veranstaltet die Europäische Kommission unter der Leitung des Europäischen Innovationsrates und in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten einen europaweiten Hackathon, um die Zivilgesellschaft, Innovatoren, Partner und Investoren in ganz Europa zusammenzubringen um Innovationen und Lösungen für Coronavirus-bezogene Herausforderungen zu entwickeln. Teilnahme: https://euvsvirus.org/

Die Kommission hat weitere 122 Mio. EUR aus ihrem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 für die dringend notwendige Erforschung des Coronavirus mobilisiert. Die neue Aufforderung zur Interessenbekundung ist ein weiterer Beitrag im Rahmen der Zusage der Kommission, durch die 1,4 Mrd. EUR für die Initiative zur weltweiten Corona-Krisenreaktion nach dem offiziellen Startschuss durch Präsidentin Ursula von der Leyen am 4. Mai 2020 mobilisiert wurden. (weitere Infos)

Wirtschaft: Was tut die EU, um die sozioökonomischen Folgen abzufedern?

Gemeinsame Wirtschaftshilfe: Bislang wurden rund 3.400 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfe allein in der Eurozone locker gemacht (Quelle), um Gesundheitssysteme, KMU, Einzelunternehmen und Arbeitsmärkte zu unterstützen. Die Hilfe kommt nicht nur von nationaler Ebene, sondern auch aus den Töpfen der EU. Darunter:

  • EU-Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise (weitere Infos hier und hier)
  • Aufstockung des Solidaritätsfonds der EU (weitere Infos hier und hier)
  • Unterstützungspaket der Europäischen Investitionsbank (weitere Infos)

Am 9. April 2020 einigten sich die EU-Finanzminister auf den Einsatz eines Paneuropäischen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank, der über eine Garantie von 25 Milliarden Euro in der ganzen EU 200 Milliarden Euro an Unterstützung für KMU und Einzelunternehmen mobilisieren soll. (mehr Infos)

Am 2. April 2020 machte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Schaffung des neuen befristeten Europäischen Instruments “SURE“, um von der Coronavirus-Krise betroffene Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Kurzarbeitersystemen durch EU-Kredite zu unterstützen. Insgesamt 100 Mrd. Euro an Hilfe sollen zur Verfügung stehen. (weitere Infos) Am 9. April 2020 einigten sich die EU-Finanzminister auf die Umsetzung des „SURE“-Instruments. (mehr Infos)

Hilfe durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus: Am 9. April 2020 einigten sich die EU-Finanzminister auf die Schaffung einer neuen Kreditlinie des ESM, um Mitgliedstaaten in der Höhe von bis zu 2 % ihrer Wirtschaftsleistung zu unterstützen, was für Österreich 8 Milliarden Euro ausmacht. (weitere Infos)

Flexibilität bei den Schuldenregeln: Aufgrund der außerordentlichen budgetären Auswirkungen, hat die EU erstmals die „Ausweichklausel“ im Stabilitäts- und Wachstumspakt aktiviert, die nach der jüngsten Finanzkrise eingefügt wurde. (weitere Infos)

Spielraum für staatliche Beihilfen: Die EU hat – so wie im Zuge der jüngsten Finanzkrise – einen befristeten Spielraum bei den gemeinsamen Beihilferegeln geschaffen. Das bedeutet maximale Beinfreiheit für die EU-Staaten: Sie können jedes einzelne Unternehmen mit bis zu einer Million Euro unterstützen. (weitere Infos)

Am 8. April 2020 hat die EU-Kommission eine Mitteilung vorgelegt, um eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der Corona-Krise im Rahmen des Kartellrechts zu ermöglichen, insbesondere betreffend wichtige Arzneimittel für Krankenhäuser. (mehr Infos)

Am 9. April 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur weiteren Ausweitung des Spielraums für Staatsbeihilfen an die Mitgliedstaaten zur Konsultation übermittelt. (mehr Infos)

Geldpolitische Maßnahmen: Die Europäische Zentralbank unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Banken und Regierungen mit günstigen Finanzierungsbedingungen durch ein neues, befristetes Anleihekaufprogramm. Insgesamt nimmt die EZB heuer mindestens 1.100 Milliarden Euro in die Hand, um eine drohende Wirtschaftskrise abzuwehren. (weitere Infos)

Stärkung von Kreditvergabe und Liquidität: Die Europäische Bankenaufsicht (EBA/SSM) hat Erleichterungen für Kreditinstitute bei den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen sowie die Verschiebung des EBA-Bankenstresstests auf 2021 beschlossen. (weitere Infos hier und hier)

Unterstützung des westlichen Balkans und der östlichen Partnerschaft: Die EU mobilisiert ein Paket von über 410 Mio. EUR an neu zugewiesenen bilateralen Finanzhilfen zur Unterstützung des westlichen Balkans und für die östliche Partnerschaft bis zu 840 Mio. EUR während des Coronavirus-Notfalls. Dies umfasst die Finanzierung dringender medizinischer Geräte und des Schutzbedarfs sowie kurz- bis mittelfristige Hilfe zur Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Aufschwungs der Region. (mehr Informationen hier und hier)

Die Kommission hat einen Vorschlag für ein Makrofinanzhilfepaket in Höhe von 3 Mrd. EUR (MFA) vorgelegt, um die östlichen Nachbarn bei der Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen.

Republik Albanien (180 Mio. EUR), Bosnien und Herzegowina (250 Mio. EUR), Georgien (150 Mio. EUR), das Haschemitische Königreich Jordanien (200 Mio. EUR), das Kosovo (100 Mio. EUR), die Republik Moldau (100 Mio. EUR), Montenegro (60 Mio. EUR), die Republik Nordmazedonien (160 EUR) Mio.), der Republik Tunesien (600 Mio. EUR) und der Ukraine (1,2 Mrd. EUR). (mehr Info hier

Zusätzlich wird derzeit erwogen:

  • Ausgabe von „Corona Bonds“: Durch eine begrenzte und zweckgebundene Ausgabe von gemeinsamen Anleihen könnten weitere Mittel für besonders bedürftige Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Damit wäre auch ein Schritt zur Umsetzung meiner Forderung nach einer neuen Finanzierungsform der EU über „Zukunftsanleihen“ umgesetzt. (weitere Infos hier und hier)
  • Europäischen Arbeitslosenrückversicherung: Um nationale Maßnahmen wie Kurzarbeitsregelungen effektiv zu unterstützen, erwägt die EU-Kommission ihren diesbezüglich für Herbst 2020 geplanten Legislativvorschlag früher vorzuschlagen. (weitere Infos

Mobilität: Was tut die EU, um den Binnenmarkt aufrechtzuerhalten?

Schutz der EU-Außengrenzen: Die EU hat eine vorerst auf 30 Tage befristete Einreisebeschränkung von nicht notwenigen Reisen in die EU erlassen. (weitere Infos)

Die Befristung für die Einreise für nicht notwendige Reisen in die EU wurde bis 15. Mai 2020 verlängert. (weitere Infos)

Rückholung von EU-Bürgerinnen und Bürgern: Mehr als 500.000 EU-Bürgerinnen und Bürger wurden bisher zurückgeholt. Gezielt im Rahmen des EU-Katastrophenschutzes waren es 58.800. Auch österreichische Flüge waren darunter. Die Transportkosten werden bis zu 75 % aus dem EU-Budget kofinanziert. (weitere Infos)

Am 27. März 2020 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dafür weitere 45 Millionen Euro aus dem EU-Budget zur Verfügung zu stellen. (weitere Infos)

Management der Binnengrenzen: Um einen funktionsfähigen Binnenmarkt zu wahren, hat die EU-Kommission Leitlinien erlassen für Maßnahmen des Grenzmanagements zum Gesundheitsschutz und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Gütern und wichtigen Diensten. Die Leitlinien regeln auch den unbehinderten Grenzübertritt für die vielen pendelnden Pflegekräfte aus vor allem Ungarn, der Slowakei und Tschechien – was für den Gesundheits- und Pflegebereich von hoher Bedeutung ist. (weitere Infos)

Am 30. März 2020 hat die EU-Kommission neue praktische Leitlinien vorgelegt, um sicherzustellen, dass mobile Arbeitskräfte in der EU an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Dazu gehören unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich, in der Lebensmittelbranche sowie in anderen wesentlichen Dienstleistungsbereichen wie Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch systemrelevantes Personal in Versorgungsunternehmen. (weitere Infos)

Gewährleistung des Warenverkehrs: Die EU hat die Einrichtung sogenannter „grüner Korridore“ beschlossen, damit lebensnotwendige Güter weiterhin im Binnenmarkt zirkulieren können. (weitere Infos)

Anpassung des Flugverkehrs: Um „Geisterflüge“ zu verhindern, hat das Europaparlament eine Aussetzung der Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen beschlossen. Darüber hinaus hat die EU-Kommission einen Leitfaden zu Ansprüchen auf Erstattungen und Ersatzbeförderungen vorgelegt. (weitere Infos)

Lieferungen medizinischer Schutzausrüstung: Wegen der Engpässe in Europa hat die EU-Kommission Exporte medizinischer Güter an Nicht-EU-Staaten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Gleichzeitig koordiniert sie die Lieferungen im Binnenmarkt. Österreich nimmt an diesem Mechanismus teil und hat nicht nur Tirol, sondern auch Italien mit 130 Tonnen Material aus China versorgt. (weitere Infos)

Leitlinien zum Schutz kritischer Technologien: Die EU-Kommission hat Leitlinien erlassen, um kritische europäische Vermögenswerte und Technologien in den Bereichen Gesundheit, medizinische Forschung und Biotechnologie zu schützen, ohne dabei die allgemeine Offenheit der EU für ausländische Investitionen zu beeinträchtigen. (weitere Infos)

Schutz vor Überlastung des Internets: Um notwendigen Datenkapazitäten sicherzustellen, hat die EU-Kommission gemeinsam mit Plattformbetreibern eine angepasste Nutzung von Streamingdiensten vereinbart. Gemeinsam mit den zuständigen Regulierungsbehörden tut die EU-Kommission ihr Möglichstes, um das Internet vor Cyberangriffen zu schützen. (weitere Infos hier und hier)

Wahrung der Arbeitnehmerfreizügigkeit: am 30.03.2020 hat die EK die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert die Freizügigkeit von systemrelevanten Arbeitskräften sicherzustellen. Darunter fallen Erntehelfer, medizinisches Personal, Sicherheitskräfte und Arbeitskräfte im Verkehrssektor. (weitere Infos)

EU-Strategieplan zur schrittweisen Aufhebung der Maßnahmen

Am 15.04.2020 hat die EU-Kommission einen schrittweisen und koordinierten EU-Strategieplan zur Aufhebung der Maßnahmen gegen COVID-19 vorgestellt. Dabei ist Zeitplanung zwischen allen Mitgliedsstaaten von äußerster Bedeutung und nur möglich unter 3 bestimmten Voraussetzungen: 

  1. Epidemiologisches Kriterium: nach denen sich die Ausbreitung des Virus über einen Zeitraum verlangsamt hat z.B. weniger Infizierte bei gleichzeitig mehr Entlassungen aus Krankenhäusern.
  2. Ausreichen Kapazitäten im Gesundheitssystem: Intensivbetten, notwendiges medizinisches Material, ausreichende Beatmungsgeräte etc.
  3. Ausreichend Überwachungskapazitäten: flächendeckende Tests, Rückverfolgung von Bewegungen.

Um erfolgreich zu sein ist die Koordination, der Respekt und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten unabdingbar und Maßnahmen müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.  

(mehr Informationen finden Sie hier)

Welche EU-Institution hat welche Rolle?

Die europäische Demokratie lässt sich durch ein globales Virus nicht in die Knie zwingen. Auch in der Coronakrise können wir uns auf die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der EU-Institutionen verlassen. 

Derzeit handelt die EU vor allem in den Bereichen Forschung, Wirtschaft, Verkehr und Mobilität. Für den Gesundheits-, Arbeits- und Sozialbereich sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig (Art. 168 des EU-Vertrages). Durch eine koordinierende und unterstützende Funktion tut die EU aber auch hier ihr Möglichstes. Den hohen Mehrwert der Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich hat auch der Wissenschaftsdienst des Europaparlaments dargestellt – u.a. am Beispiel von Pandemien (Link).

Der Europäische Rat (EU-Staats- und Regierungschefs) hat umgehend die Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Ansatzes unterstrichen. Auf Konferenzschaltungen am 10., 17. und 26. März 2020 haben die EU-Staats- und Regierungschefs gemeinsam fünf Prioritäten im Kampf gegen das Coronavirus festgelegt, zu denen alle Mitgliedstaaten, Institutionen und Organe der EU unverzüglich Maßnahmen ergriffen haben: (weitere Infos)

  1. Eindämmung der Ausbreitung des Virus
  2. Bereitstellung medizinischer Ausrüstung
  3. Förderung der Forschung
  4. Bewältigung der sozioökonomischen Folgen
  5. Unterstützung der in Drittländern festsitzenden Bürgerinnen und Bürger

Die Europäische Kommission, die Exekutive der EU, koordiniert in täglichen Konferenzschaltungen die Beratungen der EU-Gesundheitsminister, der Innenminister und auch der Staats- und Regierungschefs. Zehn Tage bevor die Weltgesundheitsorganisation Corona zur Pandemie erklärt hat, setzte Präsidentin Ursula von der Leyen einen politischen Krisenstab und ein Team renommierter Virologen ein, das zweimal pro Woche tagt, um faktenbasierte Strategien und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die EU-Kommission macht Legislativvorschläge und erlässt Mitteilungen, Durchführungsverordnungen, Leitlinien und Empfehlungen.

Das Europäische Parlament hat auf einer außerordentlichen Plenartagung am 26. März 2020 drei dringliche Maßnahmen als europäischer Ko-Gesetzgeber mit dem Rat der Mitgliedstaaten beschlossen. Abgestimmt haben 687 der 705 Europaabgeordneten – zum Großteil in einem elektronischen Verfahren. Sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen wird die Arbeit derzeit vor allem über Videokonferenzen fortgesetzt. (weitere Infos)

Herausforderung für unsere liberale, parlamentarische Demokratie

Der ungarische Premierminister Viktor Orbán nutzt die derzeitige Krise, um der liberalen Demokratie und Rechtstaatlichkeit schweren Schaden zuzufügen. Er kann nun unbegrenzt per Dekret allein regieren, obwohl es vollkommen offensichtlich ist, dass ein entschlossenes und weitreichendes Krisenmanagement keineswegs die Ausschaltung des Parlaments erfordert. Das zeigen die Beispiele des Europäischen Parlaments, des Nationalrats in Österreich und zahlreiche andere Beispiele.

Es ist zynisch und skrupellos, diese schwere Krise in Europa für derart tiefgreifende machtpolitische Winkelzüge zu missbrauchen! Daher muss die Europäische Kommission dazu umgehend Stellung beziehen und falls notwendig mit dem Europäischen Gerichtshof entschieden einschreiten. (meine Presseaussendung dazu)

Wo finde ich weitere Informationen?