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„Next Generation EU“ und EU-Langzeitbudget: Nach dem EU-Gipfel ist vor den Verhandlungen mit dem Europaparlament

Brussels, Belgium – July 7, 2019: Europa Building in Brussels, Belgium.The Europa building becomes the home of the Council of the European Union and the European Council from 2017.

Resolution des Europaparlaments zum EU-Gipfel

Wenige Tage nach dem EU-Sondergipfel Mitte Juli zum Aufbauplan „Next Generation EU“ und dem neuen EU-Budget für 2021-2027 hat das Europäische Parlament eine Resolution zu den Ergebnissen beschlossen. Darin hat die Europäische Bürgerkammer die Schlussfolgerungen der EU-Staats- und Regierungschefs umfassend bewertet und die Eckpunkte für die anstehenden Verhandlungen mit dem Rat festgelegt. Diese Verhandlungen werden überaus herausfordernd. Denn angesichts des wachsenden Ausmaßes der Corona-Krise und der Vielfalt unserer Zukunftsherausforderungen hatte sich das Europaparlament deutlich mehr von den Staats- und Regierungschefs erhofft. 

Historischer Schritt für die Europäische Union

Positiv ist vor allem, dass sich die Staats- und Regierungschefs auf die Schaffung des Aufbauplans „Next Generation EU“ geeinigt haben – wie von Europaparlament und EU-Kommission im Mai dieses Jahres vorgeschlagen. Der neue Aufbaufonds ist ein historischer Schritt für die Europäische Union, weil er der Kommission erstmals erlaubt, ihre starke Position auf den Kapitalmärkten mit allen 27 Mitgliedstaaten im Rücken zu nutzen, um 750 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen und Reformen in ganz Europa aufzunehmen. Denn wir müssen uns aus der Wirtschafts- und Sozialkrise hinausinvestieren und zugleich Antworten auf Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und wachsende Ungleichheiten finden. Das Schreckgespenst „Schuldenunion“ wurde dabei von Beginn an völlig unnötig an die Wand gemalt, denn die Gelder werden nur ausnahmsweise, strikt befristet, zweckgebunden und in die Zukunft gerichtet aufgenommen. Kein Mitgliedstaat haftet für alte Schulden eines anderen. Ein Verstoß gegen das Verbot der dauerhaften gegenseitigen Haftung (Artikel 125 des EU-Vertrages) – die man allgemein als „Schuldenunion“ bezeichnen würde – wurde in den Verhandlungen zu keinem Zeitpunkt erwogen. 

Gipfel-Basar statt Zukunftsverantwortung

Trotz des grünen Lichts für den neuen Aufbaufonds hat der Weg dorthin am EU-Gipfel leider wenig mit europäischer Solidarität oder einer mutigen Neuordnung der EU zu tun. Die Staats- und Regierungschefs haben den Rotstift bei wichtigen Zukunftsprogrammen für Forschung, Bildung, Klima, Digitales und Gesundheit angesetzt, den Rechtsstaatsmechanismus verwässert und haben durch das Herausschlagen von Rabatten Rosinenpickerei betrieben. Beim Rückzahlungsplan über neue eigene Einnahmequellen der EU sind Fragen offengeblieben. Auch die notwendige Mitsprache der Europäischen Bürgerkammer bei der Schaffung des Aufbaufonds und bei der Genehmigung der Investitions- und Reformvorhaben in den Mitgliedstaaten wurde nicht gelöst. Daher macht die Parlamentsresolution unmissverständlich klar, dass das Europaparlament der Gipfeleinigung über das EU-Langzeitbudget in der aktuellen Fassung nicht zustimmen kann. Die Bürgerkammer ist aber natürlich bereit, die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten unverzüglich aufzunehmen, um notwendige Verbesserungen zu erwirken. 

Rotstift auf Kosten unserer Zukunft 

Bitter ist die Reduzierung der Zuschüsse beim Aufbauplan von 500 Milliarden laut Kommissionsvorschlag auf 390 Milliarden. Dabei bleibt zwar die sogenannte „Aufbau- und Resilienzfazilität“ mit 312,5 Milliarden an Zuschüssen voll erhalten, wovon die am meisten von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten profitieren sollen. Die Zuschüsse für gemeinsame Zukunftsprogramme, von denen auch Österreich stark profitiert, werden im Vergleich zum Kommissionsvorschlag aber massiv gekürzt: Der Investitionsmotor „InvestEU“ soll über eine EU-Garantie von 8,4 statt 31,6 Milliarden verfügen. Das ist um 40 Prozent weniger als in der Periode 2014-2020. Das neue von der EU-Kommission vorgeschlagene Solvenzhilfeinstrument, mit dem bereits im Herbst 2020 Unternehmen in ganz Europa unterstützt hätten werden sollen, wurde am EU-Gipfel sogar vollständig gestrichen. Das neue eigenständige EU-Gesundheitsprogramm „EU4Health“ wird von 9,4 auf 1,7 Milliarden zusammengekürzt. Und der für das Gelingen des Green Deal so wichtige „Fonds für einen gerechten Übergang“ soll mit 17,5 statt 37,5 Milliarden dotiert werden. Dabei hatte schon die EU-Kommission ihren Vorschlägen Daten zu Grunde gelegt, die eine mögliche zweite Welle noch gar nicht berücksichtigen. Der von ihr berechnete, atemberaubende zusätzliche Finanzierungsbedarf aufgrund der Corona-Krise war daher vielmehr die Untergrenze des Nötigen.

Auch beim EU-Budget für 2021-2027 wird der Rotstift bei EU-Programmen angesetzt, die für unsere gemeinsame Zukunft maßgeblich sind. Zum Beispiel werden im Vergleich zum jüngsten Kommissionsvorschlag das Forschungsprogramm „Horizon Europe“ (-13.5%), das Bildungsprogramm „Erasmus+“ (-13.4%), Sicherheit und Verteidigung (-32.1%), Migration und Grenzschutz (-27.2%) sowie die Nachbarschaftshilfe (-4.2%) gekürzt. Hier wird unserer Zukunft an vielen Ecken und Enden der Teppich unter den Füßen weggezogen. Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger werden zum Teil unerfüllbar. Da drängt sich die Frage auf: Ist man wirklich sparsam, wenn man weniger Geld in ein gemeinsames Forschungsprogramm steckt, von dem man weiß, dass ein investierter Euro binnen 25 Jahren eine Rendite von elf Euro bringt? Oder wenn man die EU-Garantie für „InvestEU“ kürzt, die über die Verknüpfung mit privaten Mitteln mehr als ein Zehnfaches an Investitionen in ganz Europa auslöst? Oder wenn man weiß, dass 94 Prozent des EU-Budgets zurück in die Länder, Regionen und Gemeinden fließen und ein Euro aus dem EU-Haushalt drei Euro an Folgeinvestitionen bewirkt? Das Europäische Parlament wird sich hier mit aller Kraft für Verbesserungen einsetzen.

Nicht zuletzt geht es auch darum, Europa eine glaubwürdige Stimme in der Welt zu geben und die Europäische Union mit einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken. EU-Budgetkommissar Johannes Hahn, früher verantwortlich für die Europäische Nachbarschaftspolitik in der EU-Kommission, hat es bei der Plenardebatte am 23. Juli treffend unterstrichen: „Wir haben ganz massiv erklärt und hier in diesem Haus of diskutiert, wie wichtig es ist, eben zum Beispiel in der Nachbarschaft, in Afrika, aktiv zu werden, (…) aus Gründen der Migrationsbekämpfung, aber auch jetzt, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass in anderen Teilen der Welt – unter der Voraussetzung wir haben ein Medikament, einen Impfstoff – diese Mittel auch bereitgestellt werden können. Das ist nur möglich, wenn es auch ein entsprechendes Budget gibt. Daher denke ich, dass hier eine Möglichkeit besteht, gerade in diesen Bereichen Nachschärfungen vorzunehmen.“ 

Rechtsstaatsmechanismus fehlen Zähne

Die Parlamentsresolution bedauert auch die verwässerte Erklärung der Staats- und Regierungschefs zur Bindung der Mittel an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Laut Gipfel-Schlussfolgerungen ist zur Aktivierung des Mechanismus eine qualifizierte Mehrheit im Rat nötig. Laut EU-Kommission und Europaparlament sollte ein wirksamer Mechanismus bereits greifen, wenn sich im Rat keine qualifizierte Mehrheit dagegen findet – was eine scharfe Waffe gegen die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit wäre. Zudem muss die Ratsposition zu den Einzelheiten des Mechanismus noch verabschiedet werden, damit die Verhandlungen darüber mit dem Parlament beginnen können. Die EU-Kommission und das Europaparlament haben ihre Positionen bereits 2018 beziehungsweise 2019 angenommen. Je nach Umfang der Mängel bei Rechtstaatlichkeit und Grundwerten schlagen sie vor, Zahlungen auszusetzen, zu verringern oder zu beschränken. Bei der Rechtsstaatlichkeit darf es keine Kompromisse geben, sie ist eine nicht verhandelbare Grundlage der Europäischen Union.

Parlamentarische Kontrolle unzureichend

Das Europäische Parlament muss bei jeder Entscheidung auf europäischer Ebene an Bord sein. Bei der Schaffung aller EU-Programme des Aufbaufonds und bei der demokratischen Kontrolle der Mittelvergabe beim EU-Langzeitbudget ist das Europaparlament bereits voll eingebunden. Aufgrund der gewählten Rechtsgrundlage von Artikel 122 des EU-Vertrages wird die Grundkonstruktion des Aufbaufonds aber allein vom Rat der Mitgliedstaaten beschlossen. Um diese Lücke zu schließen und die Einbindung der Bürgerkammer auch hier sicherzustellen, erfordert es eine starke interinstitutionelle Vereinbarung. Gleichzeitig braucht es die Mitbestimmung des Europaparlaments bei der Genehmigung der Investitions- und Reformvorhaben in den Mitgliedstaaten, um zu garantieren, dass alle Mittel im Interesse der Unionsbürgerinnen und -Bürger investiert werden. Um dies zu erreichen, könnte beispielsweise bei der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ der Durchführungsrechtsakt durch eine Delegierte Verordnung ersetzt werden. Dann müssten sowohl das Parlament als auch der Rat allen Investitions- und Reformvorhaben zustimmen, für die die Mitgliedstaaten um EU-Finanzierung ansuchen. 

Rückzahlung über neue eigene Einnahmen

Die Rückzahlung der 750 aufgenommenen Milliarden des Aufbaufonds kann nur durch neue eigene Einnahmen der Union gelingen – sogenannte EU-Eigenmittel. Denn einerseits wollen oder können die Mitgliedstaaten ihre Mitgliedsbeiträge nicht erhöhen. Und andererseits werden die nationalen Haushalte aufgrund der Corona-Rezession geschwächt. Das Geld für die Rückzahlung kann – und sollte – bei den Internetgiganten, Umweltsündern und Steuerschwindlern gefunden werden. Daher kämpft das Europaparlament für die rasche Einführung von neuen eigenen Einnahmen der EU. Die Gipfel-Erklärung sieht zwar die Einführung einer Plastikabgabe (80 Cent pro Kilogramm nicht-recyceltem Kunststoff) als neue Einnahme ab 2021 vor. Das begrüße ich ausdrücklich. Für Einnahmen aus einer Digitalabgabe und dem CO2-Grenzausgleichssystem gibt es aber bloß eine Willensbekundung zur Einführung bis Anfang 2023. Zudem soll an einem überarbeiteten Emissionshandelsystem, das möglicherweise auf den Luft- und Seeverkehr ausgeweitet wird, sowie an einer Finanztransaktionssteuer gearbeitet werden. Für einen glaubwürdigen Rückzahlungsplan braucht es einen rechtlich verbindlichen Fahrplan mit Ecken und Kanten und nicht bloß eine reine Absichtserklärung.

Wie geht es weiter?

Das Ergebnis des EU-Gipfels ist noch keine Einigung mit dem Europäischen Parlament. Sowohl der Aufbauplan „Next Generation EU“ als auch das neue EU-Langzeitbudget treten nur in Kraft, wenn das Europaparlament gemäß Artikel 312 des EU-Vertrages seine Zustimmung gibt. Alle Mittel aus dem Aufbauplan und dem EU-Langzeitbudget fließen ausschließlich über EU-Programme, die von beiden Ko-Gesetzgebern auf europäischer Ebene noch gemeinsam beschlossen werden müssen – also dem Europaparlament als Bürgerkammer und dem Rat als Länderkammer. Es stehen also intensive Verhandlungen mit dem Europaparlament bevor. Darüber hinaus muss der Eigenmittelbeschluss, der für den Aufbaufonds notwendig ist, durch die nationalen Parlamente laut den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden – in Österreich von National- und Bundesrat. All das muss bis Jahresende gelingen, damit das gesamte Finanzierungspaket wie geplant am 1. Jänner 2021 starten kann. 

Fest steht jedenfalls: So wie beim EU-Sondergipfel kann es nicht weitergehen. Die Europäische Union ist kein Bankomat und viel mehr als eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wir sind eine Rechts- und Wertegemeinschaft. Wir sind den Menschen, dem Miteinander und der Zukunft verantwortlich, nicht den Parteistrategien und nicht dem Rechts- und Nationalpopulismus, der leider in den Mitgliedstaaten wächst. Unsere gemeinsame Zukunft darf nicht gegen nationales oder parteipolitisches Kleingeld eingetauscht werden. Wir müssen mit dem Basar aufhören, die Renationalisierung rückgängig machen. Wir müssen solidarisch handeln, statt um Rabatte zu feilschen. Ab sofort muss es darum gehen, die EU gemeinsam zu reformieren: Von der Beseitigung der Einstimmigkeit bis hin zur Neuverteilung der Aufgaben. Die Fragen, die wir uns dabei stellen müssen, sind: Welche EU wollen wir eigentlich? Was sind uns Friede, Freiheit, Solidarität, gemeinsame Werte, Rechtsstaat, Binnenmarkt, Sicherheit, Schutz, Demokratie und Zusammenarbeit wert?

Bei Fragen und Anregungen stehe ich mit meinem Team jederzeit gerne zur Verfügung. 

Othmar KARAS

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