Klima & Umwelt

Karas: „Erstmals einheitliche Regeln für grüne Investments“

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Brüssel. „Das weltweit erste gemeinsame Klassifikationssystem für ein nachhaltiges Finanzwesen ist eine wichtige Richtschnur für Zukunftsinvestitionen in den Wiederaufbau Europas. Die Europäische Union legt erstmals einheitliche Kriterien für grüne Investments fest. Wir definieren europaweit, welche wirtschaftlichen Aktivitäten in einem Finanzprodukt stecken dürfen, das als nachhaltig beworben wird. Darunter fallen Wirtschaftsaktivitäten, die unmittelbar zum Klimaschutz und zur Eindämmung des Klimawandels beitragen. Zugleich sagen wir dem irreführenden „Greenwashing“ den Kampf an, bei dem Finanzprodukte als grüner dargestellt werden, als sie in Wirklichkeit sind. Das Europaparlament wird die Vorschläge der Kommission jetzt eingehend prüfen“, sagt Othmar Karas, Vizepräsident des Europaparlaments und Mitglied im Wirtschafts- und Währungsausschuss zur heutigen Vorlage einheitlicher Regeln für grüne Investments durch die Kommission („Taxonomie“).

Wir wollen die Nachhaltigkeit von Investments garantieren und Greenwashing verhindern.
Othmar Karas MEP

„Private Anleger müssen vor einem „ökologischen Etikettenschwindel“ geschützt werden, institutionelle Anleger dürfen einen solchen nicht unterstützen. Durch die einheitlichen Kriterien und nachhaltige Berichtspflichten für Unternehmen werden Behauptungen über die Umweltfreundlichkeit und Widerstandsfähigkeit von Finanzprodukten, Zielen oder Strategien entweder schwarz auf weiß bestätigt oder unterbunden, wenn diese faktisch unwahr sind. Die Europäische Union trägt damit zu neuen, zuverlässigen und nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei und setzt wichtige Anreize für ein nachhaltiges Wachstum und eine klimaneutrale Wirtschaft“, sagt Karas.

Erst in der Nacht auf heute, Mittwoch, haben sich Europaparlament und Mitgliedstaaten auf die rechtlich verbindliche Klimaneutralität Europas bis 2050 und ein strengeres Zwischenziel von 55 Prozent weniger CO2 als 1990 bis 2030 geeinigt. Die sogenannte Klimataxonomie ist ein Beitrag des Kapitalmarktes zur Erreichung dieser Ziele.