Wirtschaft und Währung

Europa macht wichtige Fortschritte im Kampf für mehr Steuertransparenz und gegen Steuerbetrug

EP Plenary session - The conflict of interest of the Prime Minister of the Czech Republic

Die lange ersehnte, länderbezogene Steuertransparenz für Großunternehmen und mehr Unterstützung für die Steuerbehörden beim Informationsaustausch werden Wirklichkeit. Wenn wir mehr Steuergerechtigkeit, Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen wollen, dann muss dieser Schwung für eine ambitionierte Reform der Unternehmensbesteuerung dringend mitgenommen werden. 

Geschätzte 825 Milliarden Euro an potenziellen Steuereinnahmen gehen in der Europäischen Union jedes Jahr aufgrund von Steuerflucht und Steuerbetrug verloren. Das sind knapp 2.000 Euro pro EU-Bürger und das ist mehr Geld, als wir für den gesamten Aufbau- und Zukunftsplan „Next Generation EU“ zur Verfügung haben. Bis zu 70 Milliarden Euro der möglichen Einnahmen verlieren die Mitgliedstaaten jährlich allein durch die Steuervermeidung großer Firmen. Der effektive Körperschaftsteuersatz beträgt in traditionellen Branchen durchschnittlich 23 Prozent, während er in der digitalen Branche bei ungefähr 9,5 Prozent liegt. Diese Zahlen zeigen den enormen Handlungsbedarf in der EU für eine verstärkte Zusammenarbeit in Steuerfragen – gerade Corona-Zeiten wie diesen.

 

Scheinwerfer wird auf Steuertrickser gerichtet

Im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit und Steuertransparenz steht das Europaparlament an vorderster Front. Leider scheitern wir immer wieder an der Uneinigkeit der Mitgliedstaaten, dem Mangel an europäischer Zusammenarbeit und dem Einstimmigkeitsprinzip im Rat. Wegen zu wenig Europa haben wir zu viele Steueroasen und zu wenig Handlungsmöglichkeiten. Anfang Juni dieses Jahres konnte erfreulicherweise ein wichtiger, lange überfälliger Erfolg errungen werden. Die Verhandler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf die öffentliche länderbezogene Berichtspflicht für Großunternehmen. Anders als im Bereich der Steuerpolitik wurde die Transparenzmaßnahme im Mehrheitsverfahren unter Mitentscheidung des EU-Parlaments entschieden. Mit dieser weltweit ersten und einzigen derartigen Regelung richten wir einen hellen Scheinwerfer auf potenzielle Steuertrickser.

Die politische Einigung zum sogenannten „Public Country-by-Country-Reporting“ sieht vor, dass in der EU tätige Großunternehmen, mit einem Nettoumsatz ab 750 Millionen Euro in den letzten beiden aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren, relevante steuerliche Informationen nach Ländern offenlegen müssen. Zu diesen Informationen gehören unter anderem die Nettoumsätze und Gewinne, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die gezahlten Ertragsteuern und nicht ausgeschütteten Gewinne. Damit kommt öffentlich ans Licht, ob Konzerne jene Steuern zahlen, die dem Ausmaß ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in einem Land entsprechen. Das Europaparlament forderte die Maßnahme, um die Lehren aus den Affären um die LuxLeaks und die Panama Papers zu ziehen und war bereits im April 2016 verhandlungsbereit, nachdem die EU-Kommission ihren Vorschlag davor präsentiert hatte. Auf Seiten des Rates schaffte erst die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft Anfang 2021 den Durchbruch zu einer gemeinsamen Verhandlungsposition, als Slowenien und Österreich zustimmten.

Schon bei der EU-Bankenregulierung, die ich als Chefverhandler des Europaparlaments federführend mitgestaltet habe, wurde bewiesen, dass das Prinzip der öffentlichen länderspezifischen Berichtspflicht funktioniert. Schon im ersten Jahr der Offenlegungspflicht 2015 ist ans Licht gekommen, dass europäische Banken 628 Millionen Euro Gewinne in Staaten lukriert haben, in denen sie keine einzige Person beschäftigen. Die öffentliche Berichtspflicht löst das Problem der Steuervermeidung zwar noch nicht. Doch sie hilft dabei, zu verstehen, wo man ansetzen muss, um den Steuertricksern das Handwerk zu legen.

Das Europaparlament hat den Gesetzestext in intensiven Verhandlungen an wichtigen Stellen verbessert: Die Offenlegungspflicht gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und Länder auf der „schwarzen Liste der Steueroasen“ und jetzt auch für Staaten, die mindestens zwei – statt drei Jahre – auf der “grauen Liste der Steueroasen” der EU stehen. Das EU-Parlament konnte durchsetzen, dass die europäische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens mit Hauptsitz in einem Nicht-EU-Land alle verfügbaren Informationen veröffentlichen muss. Das Schlupfloch einer „Comply-or-explain”-Klausel des Rates wurde entschärft.

Gleichzeitig gibt es eine Schutzklausel die es Unternehmen ermöglicht, die Informationen in begründeten Fällen für einen begrenzten Zeitraum unter Verschluss zu halten, wenn sie ihre Geschäftsgeheimnisse glaubhaft gefährdet sehen. Alle länderspezifischen Berichte müssen kostenlos, per einheitlichem Formular in einer der EU-Amtssprachen verfügbar und zugänglich sein. Nach vier Jahren wird die EU-Richtlinie, die bis 2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss, auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft.

 

Gestärkte Neuauflage von EU-„Fiscalis“

Eine weitere gute Nachricht ist die Neuauflage des EU-„Fiscalis“-Programms für die Zusammenarbeit im Steuerbereich. Mit diesem Programm geht es dubiosen Steuerpraktiken im aktuellen EU-Haushaltszeitraum von 2021 bis 2027 verstärkt an den Kragen. Die nationalen Steuerbehörden werden künftig noch besser unterstützt beim Informationsaustausch, bei der Entwicklung von IT-Tools und gemeinsamen Steuerprüfungen.

Das Europaparlament konnte auch hier Verbesserungen durchsetzen: eine Ausweitung des Anwendungsbereichs mittels vorrangiger Maßnahmen, ein besseres Bewertungs- und Berichtssystem und eine stärkere Steuerkontrolle multinationaler Unternehmen. Das Programm wird dazu beitragen, fairere und effizientere Steuersysteme zu schaffen und den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen im EU-Binnenmarkt zu verringern. 50 Millionen Euro mehr als im letzten EU-Langzeitbudget stehen in der aktuellen Finanzperiode dafür zur Verfügung.

 

Neuer Anlauf zur Reform der Unternehmensbesteuerung

Mit den Maßnahmen für mehr Steuertransparenz und einem verbesserten Informationsaustausch ist aber noch lange nicht alles getan. Es ist und bleibt ungerecht und unfair, wenn manche große Firmen ihre Gewinne nur aus Gründen der Steuervermeidung von einem Land ins andere verschieben und dadurch ihre Steuerlast bisweilen auf niedrige einstellige Prozentsätze drücken, während heimische Klein- und Mittelunternehmen im Schnitt 26 Prozent Steuern zahlen. Für mehr Gerechtigkeit brauchen wir Mehrheitsentscheidungen statt Einstimmigkeit im Rat und mehr gemeinsame Steuerpolitik. Die Mitgliedstaaten müssen bei den Maßnahmen für faire und moderne Steuerregeln Nägel mit Köpfen machen, um der Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft Rechnung zu tragen.

Einen Umsetzungsfahrplan für eine Reform der Unternehmensbesteuerung legte die EU-Kommission im Mai dieses Jahres auf den Tisch. Die notwendigen Maßnahmen sind bekannt: Unter anderem die gerechte Besteuerung von Digitalunternehmen, die Einführung einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage, die Veröffentlichung der effektiven Steuersätze von Großunternehmen und eine effektive Mindestbesteuerung von Konzernen – eng verbunden mit den diesbezüglich laufenden Verhandlungen zwischen 139 Ländern auf globaler Ebene im Rahmen der OECD/G20.

Eine verstärkte Zusammenarbeit lohnt sich: Laut EU-Kommission könnten einheitliche Steuerbemessungsregeln die Verwaltungskosten erheblich reduzieren und zu mehr Investitionen von bis zu 3.4 Prozent und mehr Wachstum von bis zu 1.2 Prozent führen. Eine Digitalsteuer in der Höhe von drei Prozent auf den Umsatz von Technologie-Giganten könnte 35 Milliarden Euro neue Einnahmen in sieben Jahren lukrieren, ein effektiver Mindestsatz von 15 Prozent – auf den sich die G7-Staaten bereits geeinigt haben – könnte den Mitgliedstaaten 50 Milliarden Euro jährlich bringen. Es ist und bleibt also allerhöchste Eisenbahn und noch viel zu tun, um die Steuerungerechtigkeiten abzustellen und die Steuerschlupflöcher in Europa und der Welt zu schließen.

Bei Fragen und Anregungen stehe ich mit meinem Team jederzeit gerne zur Verfügung.