Karas: „Nehmen Amazon und Co. in die Pflicht“
Online-Händler und -Dienstleister sind künftig für gefährliche Produkte verantwortlich, die sie ausliefern
Straßburg (OTS) – „Damit nehmen wir Amazon und andere Online-Händler und E-Commerce-Dienstleister in die Plicht: Wer gefährliche Produkte auf den Binnenmarkt bringt, muss auch die Verantwortung dafür übernehmen. Zudem bringen wir neue Verbraucherrechte auf den Weg, die sich ebenfalls vor allem im Online-Bereich auswirken“, sagt der Europaabgeordnete Othmar Karas zu den heutigen Plenarabstimmungen über neue Regeln für Marktüberwachung und Konsumentenschutz in der EU.
„Bisher konnten sich Amazon und Co. aus der Affäre ziehen, wenn sie gefährliches Spielzeug, explodierende Handys oder andere defekte Geräte ausgeliefert haben, wenn die Ware von einem anderen Anbieter nur über den Online-Marktplatz verkauft oder nur die Lieferung in die EU organisiert wurde“, erläutert Karas.
„In Zukunft sind Amazon und anderen sogenannten Fulfillment-Dienstleiterm gefährliche Produkte genauso zurechenbar wie anderen Importeuren. Sie müssen die defekten Geräte und Spielzeuge zurücknehmen, eventuell Rückholaktionen organisieren und den Kaufpreis erstatten. Für all das haften künftig Amazon und Co. und nicht mehr der Steuerzahler“, sagt Karas. Zur Erklärung: Bisher mussten Marktüberwachungsbehörden dafür sorgen, dass die gefährlichen Güter aus dem Verkehr gezogen werden und für die Kosten aufkommen.
„Bei der Reform des Konsumentenschutzes geht es in erster Linie darum, dass Verbraucher nicht mehr durch irrführende Produktreihungen bei der Online-Suche oder gefälschte oder bestellte Nutzerbewertungen an der Nase herumgeführt werden dürfen. Schluss machen wir auch mit teuren Kunden-Telefonhotlines à la Ryanair und Co“, sagt Karas. „Auch das ist ein wichtiger Fortschritt im digitalen Zeitalter, wo Einkäufe in rasant steigender Zahl online abgewickelt werden.“
Der Gesetzgebungsprozess zu beiden neuen EU-Gesetzen ist abgeschlossen, sie werden so umgesetzt.
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